Die Linderung des Leidens

Palliativmedizin

Die Linderung des Leidens und die Unterstützung des Patienten in seinen körperlichen, aber auch psychischen und sozialen Bedürfnissen wird zu einer zentralen Aufgabe eines Palliativarztes, insbesondere wenn der Patient unter einer weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet. Mitmenschlicher Umgang mit dem Leben, der Würde eines unheilbar Erkrankten, dem Sterben und dem Erhalt der Eigenständigkeit und Würde Schwerstkranker sind zentrale Aufgaben, die die Palliativmedizin und Hospizbewegung bewegt.

Um diesen umfassenden Aufgabe gerecht werden zu können ist Herr S.Leffringhausen dabei seine Fachkenntnisse, aber auch seine Sensibilität für angemessene Diagnostik und Behandlung für diesen schweren Lebensabschnitt durch den Erwerb der Zusatzbezeichnung Arzt für Palliativmedizin zu erweitern.

Herr S. Leffringhausen gehört zum ärztlichen Team des Hospiz Jever. S. Leffringhausen ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. Die spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung biete ich als privatärztliche Leistung gemäß Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) z. Zt. nur nach Rücksprache an.

Rechtzeitig vorsorgen

Patientenverfügung

Viele Menschen haben Angst, bei schwerer Krankheit oder am Ende des Lebens durch die so genannte »Apparatemedizin« gegen ihren Willen »unendlich« am Leben erhalten zu werden.

Um seinem Willen im Hinblick auf die „richtige“ Behandlung Ausdruck zu verleihen, sollte eine Patientenverfügung erstellt werden.

Die Patientenverfügung besteht aus 6 Seiten und kann frei verwendet werden. In Ergänzung erstellen Sie bitte eine Vorsorgevollmacht, welche regelt, wer anstelle Ihrer den in der Patientenverfügung formulierten Willen umsetzten soll. Hierzu finden Sie einen Vordruck der Rechtsanwaltskanzlei Pütz, München.